Wir prüfen alle Details, von den Grundbucheintragungen bis zur Baugenehmigung und der Einhaltung der Bauvorschriften.
Wenn ein Ausländer in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, benötigt er eine Identifikationsnummer für Ausländer (NIE), die gleichzeitig als Steuernummer gilt. Wir können diese schnell und effizient in Ihrem Namen beantragen.
Dank unserer persönlichen Beziehungen zu lokalen Finanzinstituten kann die Eröffnung eines spanischen Bankkontos erleichtert werden. Ausserdem können wir Ihnen bei der Suche eines günstigen Hypothekenzinses oder Finanzierungspakets behilflich sein.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Besteuerung von Privatpersonen und Unternehmen, sei es bei der Klärung komplexer Fälle (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) oder bei der Erstellung der jährlichen Steuererklärung.
Nach Abschluss des Kaufgeschäfts kümmern wir uns gern um die administrativen Änderungen. Wir melden Ihren Besitz beim Grundbuch, Katasteramt, Finanzamt und bei den Versorgungsunternehmen an.
Möchten Sie die Baugenehmigung erneuern oder erweitern? Wir holen fachmännische Beratung von Architekten und Gutachtern ein, um zu ermitteln, welche baulichen Veränderungen möglich sind. Des Weiteren können wir somit auf Baumängel aufmerksam machen.
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen, ist es sehr wichtig, ein spanisches Testament zu erstellen, auch wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind. Wir überwachen den Prozess und beraten Sie in Erbschafts- und Vermögensfragen.
Möchten Sie Ihre Immobilie vermieten? Dann bieten wir Ihnen Beratung zu den erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen und zum Antragsverfahren. Wir setzen einen Entwurf eines Mietvertrags auf, um Ihre Interessen zu schützen.
Ausgehend von unserer umfassenden Erfahrung in Sachen Immobilienanlagen, Entwicklung und Vermögensverwaltung bieten wir Ihnen eine diskrete und sehr gefragte Beratung zu Immobiliengesellschaften, Investmentgruppen und vermögenden Privatpersonen. Wir verfügen über repräsentative Kontakte in der Baubranche und sind auf massgeschneiderte Lösungen spezialisiert, die selbst technisch komplexe Transaktionen zu einem sicheren Abschluss bringen.
Nicht-EU-Bürger (und deren abhängige Familienmitglieder) können über das sogenannte Goldene Visum eine EU-Aufenthaltsgenehmigung erlangen, wenn sie 500.000 € in eine spanische Immobilie investieren. Wir werden die Beantragung zügig für Sie abwickeln.